Altersvorsorge,  Salonthema

Altersvorsorge ABC

Während unseres Salontreffens sind zahlreiche Begriffe gefallen, von denen wir keine (konkrete) Vorstellung hatten. Da diese Begriffe in den kommenden Wochen immer wieder fallen werden, fassen wir die wichtigen Aspekte in einem Glossar zusammen.

  • Abgeltungssteuer:
    Die Abgeltungssteuer wird bei Kapitalerträgen, z. B. Zinsen oder Dividenden, erhoben und i. d. R. von den Finanzinstituten direkt einbehalten. Sie liegt bei 25% plus Solidaritätszuschlag von 1,375% und ggf. Kirchensteuer.
  • Anwartschaft:
    Viele Versicherungen, insbesondere wenn es um Altersvorsorge geht, bedingen eine Anwartschaftszeit (= Wartezeit). Diese Zeit ist eine vertraglich festgelegte Zeit, die mindestens abgewartet werden muss, bis der volle Anspruch auf die Leistung besteht.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung:
    Die BU ist eine Form der Invaliditätsversicherung (Invalidität = erhebliche Beeinträchtigung der Arbeits-, Dienst-, Erwerbsfähigkeit, duden). Mit ihr wird das Risiko drohender Finanzeinbußen abgedeckt, wenn der erlernte Beruf aufgrund von körperlicher oder psychischer Erkrankung dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann oder darf. Bei Vertragsabschluss einer BU sollte genau auf die vertraglichen Leistungen und Leistungsvoraussetzungen  geachtet werden. Der monatliche Beitrag, der bis zum 67. Lebensjahr gezahlt werden kann, setzt sich aus Berufsfeld und Gesundheitszustand der letzten 5 bis 10 Jahre zusammen. Berater*innen können vorab anonym anfragen, was sich insbesondere bei chronischen Erkrankungen lohnt.
  • Brutto vs. netto:
    Das Brutto-Einkommen ist das unbereinigte Einkommen. Das Netto-Einkommen ergibt sich nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben.
  • Ehevertrag:
    Ein Ehevertrag kann über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus klären, inwieweit Ehepartner*innen während der Ehe oder auch im Falle der Scheidung für einander einstehen und finanziell aufkommen, aber auch welche finanziellen Werte getrennt zu bewerten sind. Beispielsweise kann ein Ehevertrag beinhalten, dass ein*e arbeitende*r Ehepartner*in weiterhin in eine private Rentenversicherung einzahlt, solange der*die Partner*in in Elternzeit ist und keiner Erwerbstätigkeit nachgeht (siehe Rentenausgleich).
  • Elternzeit:1
    Nach der Geburt eines Kindes steht jedem Elternteil eine Elternzeit von bis zu drei Jahren zu. Ist bis zum dritten Geburtstag des Kinder nicht der volle Umfang der Elternzeit in Anspruch genommen worden, so können bis zu 12 Monaten auch zwischen dem dritten und achten Lebensjahres des Kindes genommen werden. Eltern können die Zeiten flexibel unter sich aufteilen. In der Realität sieht es jedoch so aus, dass größtenteils Mütter in Elternzeit gehen: Im Jahr 2018 befanden sich über 42% der Mütter und 2,7% der Väter mit einem Kind unter drei Jahren in Elternzeit2
  • Entgelttransparenzgesetz:3
    Das Gesetz ist am 6. Juli 2017 in Kraft getreten und ermöglicht Angestellten von Unternehmen oder Dienststellen mit über 200 Beschäftigten, bei ihren Arbeitgeber*innen die Kriterien für ihr Entgelt (= Lohn) und Einkünfte einer vergleichenden Position erfragen. Dadurch soll der Benachteiligung von Frauen entgegengewirkt werden, Vertrauen erhöht und Personalwechseln vorgebeugt werden. Für die Arbeitgeber*innen gilt seitdem auch eine Berichtspflicht zur Entgeltgleichheit.
  • Ertragsanteilsbesteuerung:
    Die Ertragsanteilsbesteuerung regelt die Besteuerung von regelmäßigen, privaten Rentenzahlungen. Dafür ist ein vom Alter abhängiger Ertragsanteil festgelegt, der auf die zu versteuernde Rentenzahlung angewandt wird: Bei 1.000 Euro Rentenzahlung bei 65 Jahren werden 18% Ertragsanteil versteuert, d. h. auf 180 Euro der persönliche Steuersatz bezogen.
    Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung, betrieblichen Altersvorsoge sowie Rüster- und Rüruprente werden nach Abgeltungssteuer (s. o.) besteuert.
  • ETF (= Exchange Traded Fund):
    ETFs, Exchange Traded Funds, sind ein Baustein der privaten Altersvorsorge. Anstelle in eine einzelne Aktie eines Unternehmens zu investieren, wird das Risiko auf mehrere börsenorientierte Aktienlisten aber auch Rohstoffe oder Immobilien gestreut. In Deutschland gibt es ca. 1.800 ETFs, davon sind circa 50 als sozial/nachhaltig eingestuft. An bestimmten Abkürzungen in Namen lässt sich dies erkennen, z. B. SRI socially responsible investments, und ausführliche Informationen gibt es in den Key-Investor-Information-Documents.
    Um in einen ETF zu investieren, braucht man ein Depot bei einer Bank und kann entweder monatlich einzahlen oder einmalig/gelegentlich größere Beträge. Mit dem Wert des ETFs wächst das angesparte Vermögen, d. h. man sollte langfristig ansparen. Auf justetf.com findet ihr Filtermöglichkeiten und Simulatoren.
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  • Fonds:
    In Fonds zu investieren kann Teil der privaten Altersvorsorge sein. Ein Investmentfond setzt sich aus dem Vermögen vieler einzelner Personen zusammen. Ein:e Fondmanager:in investiert dieses Geld möglichst ertragreich in verschiedene Aktien, Renten, Derivate o. ä. Fonds haben Anlageschwerpunkte (= inhaltliche Ausrichtungen), die sich im Namen und Beschreibungen wiederfinden. Die Stiftung Warentest hat im März 2019 Fonds zusammengetragen, die sich auf von Frauen* geführte Unternehmen spezialisieren – hier findet ihr die Übersicht.
  • Gender Pension Gap:
    Aufgrund von Erziehungszeiten und häufiger Teilzeitbeschäftigung von Müttern (siehe “Elternzeit”) erwerben diese häufig weniger Rentenpunkte als Männer mit gleicher Qualifikation. Dies spiegelt sich dementsprechend in einer niedrigeren Rente wider, was zu genderbedingter Altersarmut führen kann. Gleichzeitig kann aufgrund des geringeren Einkommens weniger Geld in privater Altersvorsorge angelegt werden.
  • Inflation:
    Bei einer Inflation verliert Geld an Wert, während die Preise allgemein steigen. Beispiel: Vor zehn Jahren bekam man für 1 Euro noch eine Packung Butter, heute kostet dieselbe 1,30 Euro. Obwohl stabile Preise eigentlich willkommen sein müssten, profitiert die Wirtschaft von der Inflation, weil es Investitionen erleichtert. Die Europäische Zentralbank verfolgt daher eine Inflationsrate von circa 2% jährlich. Finanzberater*innen raten Privatpersonen daher davon ab, Geld über längere Zeiträume auf der Bank anzusparen, da es durch die Inflation an Wert verliert. Die Inflation mit einzuberechnen ist auch bei Versicherungen wie der Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig.
  • Lebensversicherung:
    Bei der Risikolebensversicherung wird der Tod des Hauptverdieners abgesichert, sodass die Hinterbliebenen einen vorher festgelegten Betrag erhalten.
    Eine Kapitallebensversicherung dient der Altersvorsorge, bei der man Geld anspart, dass zu einem vereinbarten Zeitpunkt in der Gesamtsumme ausgezahlt wird. Aufgrund der niedrigen Zinsen wird dies nur noch selten empfohlen.
  • Private Altersvorsorge:
    Die private Altersvorsorge umfasst verschiedene Optionen, die euch im Drei-Säulen-Modell noch vorgestellt werden. Riester- oder Rürup-Rente, Immobilienkauf oder Aktien-, Fond- oder ETF-Investment sind Beispiele dafür.
  • Mütterrente:
    Die „Mütterrente“ rechnet dem Elternteil, der sich hauptsächlich um die Erziehung gekümmert hat, 2,5 Jahre pro vor 1992 geborenem Kind an. Für Kinder nach 1992 gelten drei Jahre Erziehungszeit, die je mit fast einem vollen Rentenpunkt angerechnet werden. Diese werden automatisch der Mutter zugerechnet. Eltern, die sich die Erziehungsarbeit teilen, können eine Aufteilung bei der Gesetzlichen Rentenversicherung einreichen. Um Mütterrente ausgezahlt zu bekommen, muss der Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung gestellt werden (siehe Homepage der Deutschen Rentenversicherung).
  • Rentenausgleich:
    Ein Rentenausgleich ist für Paare mit Kindern eine Möglichkeit, den Nachteil der Erziehungszeit eines Elternteils für die Rente aufzufangen. Dabei berechnet man die Differenz zwischen der Situation bei voller Arbeitstätigkeit und der Situation in Teilzeit/Elternzeit und gleicht diese Rentennachteile privat aus.
  • Rentenpunkte (auch Entgeltpunkte):
    Die Höhe der Rente wird anhand der Rentenpunkte berechnet. Diese ergeben sich wiederum aus Beitragslänge und –höhe zur gesetzlichen Rentenversicherung. Ein voller Rentenpunkt ergibt sich aus dem Durchschnittentgelt aller Einzahlenden in die Rentenversicherung (momentan bei ca. 37.000 Euro Jahreseinkommen). Für ein Studium werden maximal 3 volle Rentenpunkte angerechnet, ebenso für die Erziehungszeiten pro Kind.
  • Riester:
    Riester umfasst zahlreiche Produkte, die nicht alle der Rentenversicherung dienen. Zum Beispiel gibt es auch Riester-Darlehen, Kombi-Kredite, Bausparverträge oder Banksparpläne. Die Riester-Rentenversicherung richtet sich an Angestellte und Beamt:innen und sollte laut Stiftung Warenteste mindestens 15 Jahre laufen. Der Staat bezuschusst die Vorsorge durch Zulagen und Steuervorteile. Man erhält das Geld dann als lebenslange Rentenzahlung, die versteuert werden muss, und erhält mindestens die Summe zurück, die man eingezahlt hat.
  • Rürup-Rente:
    Die Rürup-Rente wurde nach Bert Rürup (*1943, Wirtschaftswissenschaftler) benannt und richtet sich v. a. an gut verdienende Selbstständige. Als Fondgebundenes Investment wird die Rüruprente steuerlich subventioniert. Anders als bei der Riester-Rente gibt es keinen Mindestbeitrag, flexible Sondereinzahlungen und Beitragsänderungen und die angesparte Summe ist pfändungssicher. Auf der anderen Seite müssen die Beiträge bei Auszahlung versteuert werden, Kündigungen sind ausgeschlossen, Wechsel schwierig und das Kapital kann im frühzeitigen Todesfall nur begrenzt vererbt werden.
  • Tarifvertrag:
    Tarifverträge regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer*innen und Ihren Dienstgeber*innen. Hierunter fallen Arbeitsentgelt, Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Kündigungsregelungen und Urlaubsansprüche. Dadurch sollen Arbeitnehmer*innen vergleichbare Bedingungen und Sicherheiten erhalten. 
    „Ein abgeschlossener Tarifvertrag hat eine bindende Wirkung von gleicher Qualität wie ein Gesetz.“4. Verstöße gegen geltende Tarifverträge können daher eingeklagt werden. Insbesondere Gewerkschaften überwachen die Einhaltung der Tarifverträge, setzen sich für die Verbesserung der Bedingungen ein und verhandeln regelmäßig mit den Dienstgeber*innen.
  • Trennungsunterhalt:
    Trennungsunterhalt wird i. d. R. bis zur Scheidung ausgezahlt, sobald die Partner:innen getrennt leben, ein(e) Partner:in bedürftig ist und der/die andere Partner:in mehr als 1.280 Euro monatlich zur Verfügung hat. Die Höhe des Trennungsunterhalts berechnet sich nach der Höhe des Einkommens.
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  • Verhandeln:
    Wenn man nicht tariflich bezahlt wird, kann frau verhandeln. Dabei sind Frauen nach wie vor schlechter als ihre männlichen Kollegen, wohlmöglich weil sie weniger kompetitiv sind und ihre eigenen Errungenschaften nicht gleichermaßen vor sich her tragen. Auf der Website Frau verhandelt erhältst du Tipps zur Verhandlung und Einschätzung deines monetären Werts und findest den Link zu einer Facebookgruppe für Leidensgenoss*innen.
  • Versorgungsausgleich:
    Ein Versorgungsausgleich tritt bei einer Scheidung ein und teilt die Rentenanwartschaften zwischen beiden Parteien gleichermaßen auf (siehe Versorgungsausgleichgesetz, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz). Davon ausgenommen sind Lebensversicherungen.
  • Witwenrente (= Hinterbliebenenrente)
    Aufgrund der höheren Lebenserwartung von Frauen, wird die Hinterbliebenenrente häufig als Witwenrente bezeichnet. Vorrausetzung für den Bezug ist die Ehe bzw. die eingetragene Lebenspartnerschaft zu Lebzeiten des/ der Verstorbenen. Es wird zwischen der großen und der kleinen Witwenrente unterschieden. Die große Witwenrente wird in Höhe von 60% der Rente des/ der verstobenen Ehepartner*in gezahlt, die kleine umfasst 20%. Die große Witwenrente sichert vor allem nicht erwerbstätige/-fähige Frauen ab und wird nach der Reform im Jahr 2002 nur noch unter bestimmten Bedingung ausgezahlt5. Hinterbliebenenbezüge können nur solange geltend gemacht werden, solange keine neue Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen wird. Auch Ansprüche aus Riesterrenten können als Hinterbliebenenbezüge an Ehe- / Lebenspartner*innen vererbt werden.
  • Zinseszins:
    Wer Geld anlegt, erhält am Ende des Jahres Zinsen. Wenn diese nicht ausgegeben, sondern reinvestiert werden, erhält man im nächsten Jahr zusätzlich zum Startkapital Zinsen auf die Zinsen.
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  1. Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Hintergrundmeldung Familienleistungen Elternzeit, 14. Juni 2018,https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/elternzeit/73832, Zugriff am 26. September 2020. []
  2. Vgl. Statistisches Bundesamt, Personen in Elternzeit, https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-3/elternzeit.html#:~:text=Frauen%20nehmen%20Elternzeit%20deutlich%20h%C3%A4ufiger, auf%201%2C6%20%25%20zu.&text=Unter%20den%2040%2D%20bis%2049,lediglich%20noch%2011%2C7%20%25, Zugriff am 26. September 2020. []
  3. Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Entgelttransparenzgesetz, https://www.bmfsfj.de/entgelttransparenzgesetz, Zugriff am 26. September 2020. []
  4. Vgl. Website Verdi, https://www.verdi.de/service/fragen-antworten/++co++c2393e26-bf44-11e0-558a-00093d114afd, Zugriff am 29.09.2020 []
  5. siehe Sparkasse https://www.sparkasse.de/themen/finanzielle-unabhaengigkeit-frauen/witwenrente.html?utm_source=google&utm_medium=cpc&utm_campaign=2020_gfs_gsk&utm_content=gr16&pgs=intelliad&aff=0001EA9945C3CED3E2471FE3A4C0EF6B2A59&customerId=40400&medium=adwords&gclid=5f70d1efb2f65f0140160a2b []

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